Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung und Vertragsschluss

(1) Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour von Fulda kulinarisch schriftlich oder per E-mail bestätigt wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien, Auftraggeber und Fulda kulinarisch, den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.

(2) Die Zahlung der Tour erfolgt im Voraus per Überweisung oder in Barzahlung.

(3) Die maximale Teilnehmerzahl einer Tour beträgt 10 Personen pro Gruppe. Bei Anmeldung von mehr Personen wird die Gruppe geteilt.

(4) Reisemittler und Leistungsträger von Fulda kulinarisch (z.B. Restaurants, führende Personen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Fulda kulinarisch hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von Fulda kulinarisch stehen.

(5) Bei einer privaten oder Firmentour gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird spätestens sieben Banktage vor der vereinbarten Ankunft oder der reservierten Aktivität mit Fulda kulinarisch fällig (vollständiger Zahlungseingang). Für Touren, die weniger als sieben Banktage nach der Reservierung stattfinden, wird bei der Buchung ein Zahlungstermin vereinbart. Eine Bestätigung ist nur vollständig, nachdem mindestens 50% des gesamten Betrags auf dem Konto von Fulda kulinarisch eingegangen sind.

2. Stornierte Bezahlungen & Rücklastschriften/ Gebühren

(1) Im Falle einer unbezahlten retournierten Transaktion wird eine Gebühr von 5€ pro unbezahlte oder abgelehnte Transaktion erhoben. Wenn Ihre Zahlung storniert wurde, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.

(2) Wenn eine oder mehrere Buchungen unbezahlt von Ihrem Finanzinstitut zurückgekommen sind, behält sich Fulda kulinarisch das Recht vor, jede geschäftliche Vereinbarung aufzulösen. Alle Auftraggeber- und Bankdaten werden streng vertraulich behandelt und nur auf Ihre Anfrage oder der Ihres Finanzinstituts – in Verbindung mit der Forderung einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung (z.B. Rücklastschrift) – offen gelegt.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Fulda kulinarisch. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Fulda kulinarisch.

(2) Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von Fulda kulinarisch zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch Fulda kulinarisch zu vertreten, so ergibt sich das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Fulda kulinarisch ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Unter Umständen wird Fulda kulinarisch dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

(3) Die führenden Personen im Auftrage von Fulda kulinarisch sind berechtigt, saison- und wetterbedingte Streckenänderungen und Abweichungen von den angegebenen Routen und der Führungsdauer vorzunehmen.

4. Vermittlung fremder Leistungen

(1) Fulda kulinarisch haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

(2) Fulda kulinarisch haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Restaurantbesuche, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von Fulda kulinarisch angeboten werden, wird die Beförderung nicht von Fulda kulinarisch selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.

(3) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet und dass Fulda kulinarisch keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer/innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebern haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.

5. Wartezeit bei privaten Touren/ Gruppentouren

Bei Verspätung der Gruppe hält die führende Person eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf den Vertragsgesamtpreis. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.

6. Rücktritt durch den Auftraggeber (Storno)

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Fulda kulinarisch.

(2) Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per E-Mail erfolgen und von Fulda kulinarisch bestätigt werden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann Fulda kulinarisch eine entsprechende Entschädigung verlangen. Fulda kulinarisch kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen.
Diese beträgt:
• vom 30. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Teilnehmergebühr,
• vom 14. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnehmergebühr,
• ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnehmergebühr.

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Fulda im Mai 2022